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Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Lieferungen innerhalb der EuropĂ€ischen Union grundsĂ€tzlich umsatzsteuerfrei. Damit Sie die innergemeinschaftliche Lieferung nachweisen können, unterstĂŒtzen wir Sie mit dem Track & Trace Protokoll. Was das genau heißt, erfahren Sie hier.

Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) sind innergemeinschaftliche Lieferungen grundsĂ€tzlich umsatzsteuerfrei. Hierzu hat der Versender durch Belege nachzuweisen, dass er die Ware in das ĂŒbrige Gemeinschaftsgebiet versendet hat.

Die Umsatzsteuer-DurchfĂŒhrungsverordnung (UStDV) sieht dabei vor, dass in VersendungsfĂ€llen der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch die Vorlage der Rechnungskopie sowie einer schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung (z.B. der Vertrag) und eines von dem mit der Beförderung Beauftragten erstellten Protokolls, das den Transport lĂŒckenlos bis zur Ablieferung beim EmpfĂ€nger nachweist, erbracht werden kann.

Zu diesem Zweck stellt GLS den Versendern das Track & Trace-Protokoll zur VerfĂŒgung, welches den Pakettransport bis zum EmpfĂ€nger dokumentiert. Die Track &Trace-Protokolle sind jeweils sechs Monate auf der GLS-Website unter „YourGLS“ und dem persönlichen Kunden-Login abrufbar. DarĂŒber hinaus werden diese monatlich und unabhĂ€ngig vom Rechnungsversand an die vom Versender angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Sollten Sie noch keine E-Mail-Adresse in „Your GLS“ hinterlegt haben, können Sie dies jederzeit nachholen. Sofern Sie UnterstĂŒtzung bei der Hinterlegung der E-Mail-Adresse benötigen oder noch gar keinen „YourGLS“ -Zugang haben, steht Ihnen Ihr zustĂ€ndiges GLS Depot zur VerfĂŒgung. Bitte denken Sie daran, die Track & Trace-Protokolle gemĂ€ĂŸ den gesetzlichen Bestimmungen zehn Jahre aufzubewahren.

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