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    Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

    Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) sind innergemeinschaftliche Lieferungen grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Dazu müssen Sie als Versender durch Belege nachweisen, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet wurde.

    Der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung kann erbracht werden durch Vorlage der Rechnungskopie, einer schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung (z.B. der Vertrag) und eines von dem mit der Beförderung Beauftragten erstellten Protokolls, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist. Das sieht die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) so vor. 

    Unser Service für Sie: Wir stellen Ihnen dafür das Track & Trace-Protokoll zur Verfügung. Dieses dokumentiert den Pakettransport bis zu Ihrem Empfänger. Sie können die Track &Trace-Protokolle jeweils sechs Monate lang auf der GLS-Website unter „YourGLS“ und mit Ihrem persönlichen Kunden-Login abrufen. Darüber hinaus schicken wir sie monatlich und unabhängig vom Rechnungsversand an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte denken Sie daran, die Track & Trace-Protokolle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zehn Jahre aufzubewahren. 

    Haben Sie noch keine E-Mail-Adresse in „Your GLS“ hinterlegt? Das können Sie jederzeit nachholen. Ihr zuständiges GLS-Depot hilft Ihnen gern, wenn Sie Unterstützung bei der Hinterlegung der E-Mail-Adresse brauchen oder noch keinen „YourGLS“ -Zugang haben. 

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