Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) sind innergemeinschaftliche Lieferungen grundsĂ€tzlich umsatzsteuerfrei. Dazu mĂŒssen Sie als Versender durch Belege nachweisen, dass die Ware in das ĂŒbrige Gemeinschaftsgebiet versendet wurde.
Der Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung kann erbracht werden durch Vorlage der Rechnungskopie, einer schriftlichen oder elektronischen Auftragserteilung (z.B. der Vertrag) und eines von dem mit der Beförderung Beauftragten erstellten Protokolls, das den Transport lĂŒckenlos bis zur Ablieferung beim EmpfĂ€nger nachweist. Das sieht die Umsatzsteuer-DurchfĂŒhrungsverordnung (UStDV) so vor.Â
Unser Service fĂŒr Sie: Wir stellen Ihnen dafĂŒr das Track & Trace-Protokoll zur VerfĂŒgung. Dieses dokumentiert den Pakettransport bis zu Ihrem EmpfĂ€nger. Sie können die Track &Trace-Protokolle jeweils sechs Monate lang auf der GLS-Website unter âYourGLSâ und mit Ihrem persönlichen Kunden-Login abrufen. DarĂŒber hinaus schicken wir sie monatlich und unabhĂ€ngig vom Rechnungsversand an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte denken Sie daran, die Track & Trace-Protokolle gemÀà den gesetzlichen Bestimmungen zehn Jahre aufzubewahren.Â
Haben Sie noch keine E-Mail-Adresse in âYour GLSâ hinterlegt? Das können Sie jederzeit nachholen. Ihr zustĂ€ndiges GLS-Depot hilft Ihnen gern, wenn Sie UnterstĂŒtzung bei der Hinterlegung der E-Mail-Adresse brauchen oder noch keinen âYourGLSâ -Zugang haben.Â