Die Ausfuhr von Waren in Länder, die nicht Teil der Europäischen Union sind (z.B. Schweiz), erfordert eine zollrechtliche Abfertigung. GLS bietet hierfür die einfache Zolldatenerfassung über das Zollportal und die Zollschnittstelle an.
Die zollrelevanten Daten müssen GLS in elektronischer Form am besten bereits bei der Abholung des Pakets vorliegen, jedoch spätestens wenn das Paket im Versanddepot bearbeitet wird. Liegen uns die Daten verzögert vor, kann es zu Laufzeitverzögerungen im Export-Prozess kommen.
Neben den reinen Zolldaten können auch export-relevante Dokumente, insbesondere die Handelsrechnung und der ABD-Beleg, über das Zollportal und die Zollschnittstelle elektronisch übermittelt werden:
Erforderliche Zolldaten beim Versand in Nicht-EU-Staaten sind über das Zollportal einzugeben, oder können dort als Dateien (mögliche Formate: CSV, XML, XLSX) hochgeladen werden, um die reibungslose Aus- und Einfuhr-Zollabfertigung zu ermöglichen.
Das Zollportal ist unter gls-customs-portal.next.aeb.com/portal erreichbar.
Melden Sie sich dort bitte mit Ihren Anmeldedaten an, die Sie von GLS erhalten haben. Liegen Ihnen noch keine Login-Daten vor? Dann kontaktieren Sie uns einfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Als GLS-Kunde können Sie sich per Selbstregistrierung im GLS Developer Portal anmelden.
Weiterführende Informationen zur Nutzung des Zollportals und der Zollschnittstelle finden Sie in der Kundeninformation im Download-Bereich.
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