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    Embargos und Sanktionen

    Embargos und Sanktionen sind staatliche Maßnahmen, die im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik eingesetzt werden, um LĂ€nder, Organisationen oder Einzelpersonen wirtschaftlich und politisch zu beeinflussen. Embargos umfassen HandelsbeschrĂ€nkungen, die den Export oder Import von Waren, Dienstleistungen und finanziellen Mitteln einschrĂ€nken oder verbieten. Sie können sich auf ganze LĂ€nder oder spezifische GĂŒter beziehen. Sanktionen sind detailliertere Maßnahmen, die auf bestimmte Einzelpersonen, Unternehmen oder Wirtschaftssektoren abzielen, um politischen Druck auszuĂŒben. Diese können finanzielle BeschrĂ€nkungen, Reiseverbote oder den Zugang zu internationalen MĂ€rkten einschrĂ€nken. Beide Instrumente zielen darauf ab, politische Ziele zu erreichen oder Verhalten zu Ă€ndern, ohne militĂ€rische Gewalt anzuwenden.






    Genereller Hinweis bezĂŒglich Sanktionen, Embargos und BeschrĂ€nkungen

    Unsere Kunden versenden tĂ€glich weltweit Pakete, allerdings sehen einige LĂ€nder und internationale Organisationen, darunter auch die EuropĂ€ische Union, BeschrĂ€nkungen dafĂŒr vor, was Sie als Kunde an bestimmte EmpfĂ€nger, Organisationen oder LĂ€nder versenden dĂŒrfen. Die BeschrĂ€nkungen sind auch bekannt als Sanktionen oder Embargomaßnahmen.

    Embargos können vielfĂ€ltig ausgestaltet sein, sie sollen jedoch grundsĂ€tzlich verhindern, dass bestimmte GĂŒter, Dienstleistungen, Finanzmittel oder Wissen bestimmten EmpfĂ€ngern zur VerfĂŒgung gestellt werden. Es ist Ihre Verantwortung als Kunde zu prĂŒfen, ob das Gut, welches Sie versenden möchten, einem Embargo oder einer Ausfuhrkontrolle unterliegt.

    Falls Sie Embargos oder Sanktionsgesetze verletzen, kann Ihr Versanddienstleister Ihrem Paket in einer Vielzahl von Möglichkeiten verfahren, inkl. der Entsorgung. Sie können sich des Weiteren Ermittlungen der zustÀndigen Behörden ausgesetzt sehen.

    Wo kann ich weiterfĂŒhrende Informationen erhalten?

    Falls Sie Pakete von Deutschland aus versenden, können Sie sich auf der Seite des Bundesamtes fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informieren. Die Website enthĂ€lt nĂŒtzliche Informationen und Verweise auf relevante Informationen, die von der UN oder der EU veröffentlicht wurden.



    Personenbezogene Embargos

    Das Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht auf seinen oben genannten Webseiten MerkblĂ€tter zu lĂ€nderunabhĂ€ngigen Embargomaßnahmen zur BekĂ€mpfung des Terrorismus inklusive Verweise auf Namenslisten des Sanktionsausschusses der Vereinten Nationen.

    Danach ist es grundsĂ€tzlich verboten, den in den Verbotslisten benannten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur VerfĂŒgung zu stellen. Hierunter fallen zum Beispiel Auszahlung von Bargeld, Hingabe eines Schecks, Lieferung einer Ware.

    Es handelt sich oft um Einzelpersonen und Organisationen, die mit den auf der Embargo LĂ€nderliste befindlichen LĂ€ndern verbunden sind oder die dort ansĂ€ssig sind, sie können sich jedoch auch ĂŒberall in der Welt aufhalten. Sie als Kunde sollten sich rechtlich beraten lassen, falls Sie GĂŒter an eine auf den Verbotslisten befindliche Einzelperson oder Organisation versenden möchten.

     

    LĂ€nderbezogene Embargos

    In den vergangenen Jahren gab es Embargomaßnahmen gegen die unten genannten LĂ€nder. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Embargo LĂ€nderliste von Zeit zu Zeit Ă€ndern kann. Deshalb sollten Sie den Status eines Landes prĂŒfen, bevor Sie ein Paket in eines der LĂ€nder versenden.

    Hier finden Sie die aktuelle Embargo LĂ€nderliste: Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    FĂŒr jedes dieser LĂ€nder existieren spezielle BeschrĂ€nkungen in Bezug auf die einzufĂŒhrenden GĂŒter. Oft handelt es sich dabei um GĂŒter, die sowohl zivilen als auch militĂ€rischen Zwecken zugefĂŒhrt werden können (sog. Dual-Use-GĂŒter). Falls Sie Pakete in LĂ€nder versenden, die einer Exportkontrolle unterliegen, mĂŒssen Sie sicherstellen, dass Sie hierzu berechtigt sind.

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