Zoll-Export in europäische Länder
Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere erforderlich. Bei einigen Zielländern, wie EFTA-Staaten und Drittländern, ergeben sich jedoch Besonderheiten, die beim Versand beachtet werden müssen. Finden Sie hier eine Übersicht für den Versand nach Europa. (Die bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung, s. Disclaimer* am Seitenende.)
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Wie versenden Sie Waren zuverlässig in ganz Europa?
Beim Versand von Waren innerhalb Europas ist zu beachten, dass sich die Anforderungen je nach Zielland unterscheiden. Während innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich keine Zollabwicklung erforderlich ist, gelten fĂĽr Lieferungen in europäische Staaten auĂźerhalb der EU zollrechtliche Vorschriften. Zu den Nicht-EU-Ländern in Europa zählen unter anderem die EFTA-Staaten sowie weitere Drittländer. FĂĽr diese Sendungen sind je nach Bestimmungsland zusätzliche Dokumente und Nachweise erforderlich.Â
Finden Sie hier länderbezogene Übersicht über die wichtigsten Anforderungen und Besonderheiten für den Versand innerhalb Europas.
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Was gibt es beim Versand nach Albanien zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Pflicht
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger als Importeur in den Zolldaten zu erfassen. Auf der Handelsrechnung darf hiervon abweichend ein anderer Importeur genannt werden, sofern dieser im selben Bestimmungsland wie der Warenempfänger ansässig ist.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand nach Belgien zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand nach Belgien.Â
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Was gibt es beim Versand nach Bosnien und Herzogowina zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich sind ein Originaldokument in Papierform sowie mindestens zwei Kopien.
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger als Importeur in den Zolldaten zu erfassen. Auf der Handelsrechnung darf hiervon abweichend ein anderer Importeur genannt werden, sofern dieser im selben Bestimmungsland wie der Warenempfänger ansässig ist.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand nach Bulgarien zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand nach Bulgarien.Â
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Was gibt es beim Versand nach Dänemark zu beachten?
Der Versand von Sendungen auf die Färöer Inseln und nach Grönland erfolgt nicht ĂĽber die reguläre Versandroute nach Dänemark. Es gelten besondere Bestimmungen, s. Zoll- und/oder steuerrechtliche Sondergebiete.Â
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Was gibt es beim Versand nach Deutschland zu beachten?
- Büsingen (PLZ 78266) gehört zum Schweizer Zollgebiet und unterliegt der Schweizer Mehrwertsteuer. Sendungen werden daher über die Schweiz (CH 8238) geroutet. Für den Versand sind Exportdokumente und Zolldaten entsprechend den Anforderungen für Sendungen in die Schweiz erforderlich.
- Sendungen nach Helgoland werden ĂĽber DE-27498 geroutet. Es gelten besondere zoll- und/oder steuerrechtliche Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie unter: Zoll- und/oder steuerrechtliche Sondergebiete
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Was gibt es beim Versand nach Estland zu beachten?
Sendungen nach Estland werden im Transit durch Polen gefĂĽhrt. Daher sind die polnischen SENT-Vorschriften zu beachten. Hinweise zu den geltenden SENT Regelungen finden Sie hier: Informationen zu den SENT-Vorschriften.Â
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Was gibt es beim Versand nach Finnland zu beachten?
Beim Versand auf die Ă…land-Inseln erfolgt die Routung ĂĽber Finnland PLZ 22000-22999. Es gelten besondere Bestimmungen, s. Zoll- und/oder steuerrechtliche Sondergebiete.Â
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Was gibt es beim Versand nach Frankreich (inklusve Monaco) zu beachten?
- Sendungen in französische Überseegebiete wie Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana und La Réunion werden nicht über die reguläre Versandroute für das französische Festland abgewickelt und müssen separat geroutet werden.
- Sendungen nach Monaco werden ĂĽber Frankreich (PLZ 98000) abgewickelt.
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Was gibt es beim Versand nach Griechenland zu beachten?
Sendungen nach Berg Athos werden ĂĽber Griechenland abgewickelt. FĂĽr diese Destination gelten besondere Bestimmungen, siehe Zoll- und/oder steuerrechtliche Sondergebiete.Â
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Was gibt es beim Versand nach Irland zu beachten?
Der Versand in die Republik Irland (Länderkürzel IE) erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Daher sind grundsätzlich keine Zollformalitäten erforderlich.
Sendungen nach Nordirland werden über Großbritannien (Länderkürzel GB) abgewickelt. Die Postleitzahlen beginnen mit „BT“. Obwohl Nordirland zum Vereinigten Königreich gehört, wird es im Warenverkehr weiterhin wie ein Teil des EU-Binnenmarkts behandelt. Lieferungen von Waren aus der EU nach Nordirland gelten daher als innergemeinschaftliche Lieferungen, sodass keine Zollformalitäten erforderlich sind.
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Was gibt es beim Versand nach Island zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Ja, verpflichtend.
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger als Importeur in den Zolldaten zu erfassen. Auf der Handelsrechnung darf hiervon abweichend ein anderer Importeur genannt werden, sofern dieser im selben Bestimmungsland wie der Warenempfänger ansässig ist.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand nach Italien zu beachten?
Der Versand in die folgenden Sondergebiete erfolgt ĂĽber Italien:
- Campione d’Italia (Postleitzahl 22061)
- Vatikanstadt (Postleitzahl 00120)
- San Marino (Länderkürzel SM, Postleitzahlen beginnend mit 47xxx)
- Livigno (Postleitzahl 23041)
FĂĽr Sendungen in diese Gebiete gelten besondere Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Zoll- und/oder steuerrechtliche Sondergebieten.
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Was gibt es beim Versand nach Kososvo zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich sind ein Originaldokument in Papierform sowie mindestens zwei Kopien.
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger als Importeur in den Zolldaten zu erfassen. Auf der Handelsrechnung darf hiervon abweichend ein anderer Importeur genannt werden, sofern dieser im selben Bestimmungsland wie der Warenempfänger ansässig ist.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand nach Kroatien zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand nach Kroatien.Â
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Was gibt es beim Versand nach Lettland zu beachten?
Der Versand nach Lettland erfolgt im Transit durch Polen. Daher sind die polnischen SENT-Vorschriften zu beachten. Hinweise zu den geltenden SENT-Regelungen finden Sie hier: Informationen zu den SENT-Vorschriften.Â
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Was gibt es beim Versand nach Liechtenstein zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 20, 30, 40, 50
Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Besonderheiten zur Frankatur 50:
- Freischreibungsgrenze:
- Wertgrenze: max. 62 CHF / ca. 58 EUR (je nach aktuellem Kurs) brutto inkl. Versandkosten
- Dokumente/Kataloge: bis maximal 4 kg
- Wird die Wert- oder Gewichtsgrenze ĂĽberschritten, erfolgt automatisch eine Umstellung auf Frankatur 10.
- Ausgeschlossene Warengruppen: Software, Juwelen, Uhren, elektronische Teile, Alkohol
Zollaufschubkonto
Wenn Sie eine Abfertigung ĂĽber Ihr bestehendes Zollaufschubkonto in Liechtenstein (LI) wĂĽnschen:
- Teilen Sie dies vor dem Erstversand schriftlich Ihrem Depot-Ansprechpartner mit.
- Nach dessen Bestätigung können Sie mit dem Versand beginnen.
- Die Zollaufschubkonto-Nummer muss deutlich auf der Handelsrechnung aufgefĂĽhrt sein.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist zwingend darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Zollsendung können zu Verzögerungen oder einer Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE004055
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Was gibt es beim Versand nach Litauen zu beachten?
Der Versand nach Litauen erfolgt im Transit durch Polen. Daher sind die polnischen SENT-Vorschriften zu beachten. Hinweise zu den geltenden SENT-Regelungen finden Sie hier: Informationen zu den SENT-Vorschriften.Â
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Was gibt es beim Versand nach Luxemburg zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand nach Luxemburg.Â
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Was gibt es beim Versand nach Malta zu beachten?
Beim Versand nach Malta muss eine Lieferschein- oder Rechnungskopie auĂźen am Paket angebracht sein, da es sich um eine Flugrelation handelt und der Inhalt des Paketes fĂĽr Kontrollzwecke ersichtlich sein muss.Â
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Was gibt es beim Versand nach Moldau zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich sind ein Originaldokument in Papierform sowie mindestens zwei Kopien.
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger als Importeur in den Zolldaten zu erfassen. Auf der Handelsrechnung darf hiervon abweichend ein anderer Importeur genannt werden, sofern dieser im selben Bestimmungsland wie der Warenempfänger ansässig ist.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand nach Montenegro zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich sind ein Originaldokument in Papierform sowie mindestens zwei Kopien.
- Unterschrift erforderlich? – Pflicht
- Geschäftspapier erforderlich? – Pflicht
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger als Importeur in den Zolldaten zu erfassen. Auf der Handelsrechnung darf hiervon abweichend ein anderer Importeur genannt werden, sofern dieser im selben Bestimmungsland wie der Warenempfänger ansässig ist.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand in die Niederlande zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand in die Niederlande.Â
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Was gibt es beim Versand nach Nordmazedonien zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich sind ein Originaldokument in Papierform sowie mindestens zwei Kopien.
- Unterschrift erforderlich? – Pflicht
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger als Importeur in den Zolldaten zu erfassen. Auf der Handelsrechnung darf hiervon abweichend ein anderer Importeur genannt werden, sofern dieser im selben Bestimmungsland wie der Warenempfänger ansässig ist.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand nach Norwegen zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 20, 30, 40, 18 (VAT On E-Commerce - VOEC)
Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Besonderheiten zur Frankatur 18 (VOEC)
- Die Frankatur 18 ist ausschließlich für B2C‑Sendungen zulässig.
- Höchstwarenwert pro Warentarifnummer: max. NOK 3.000.
- Die Wertgrenze bezieht sich nicht auf die gesamte Sendung oder das Paket, sondern auf die einzelne Warentarifnummer.
- Folgende Waren dĂĽrfen nicht mit Frankatur 18 versendet werden:
Lebensmittel, Waren mit Beschränkungen sowie verbrauchssteuerpflichtige Waren. - Im Zollportal ist ausschließlich der Nettowarenwert zu erfassen, Transportkosten dürfen dort nicht angegeben werden.
Hinweise zum VOEC Verfahren
Das VOEC-Verfahren (VAT on E-Commerce) ermöglicht eine vereinfachte Besteuerung für Warenlieferungen mit geringem Warenwert an norwegische Privatkunden. Wenn ein ausländischer Onlineshop im VOEC-Register eingetragen ist, gilt:
- Die norwegische Mehrwertsteuer (in der Regel 25 %, je nach Ware auch reduzierte Sätze) wird bereits beim Verkauf berechnet.
- Die Steuer wird vom Verkäufer eingezogen.
- Die Meldung und Abführung erfolgt quartalsweise durch den Verkäufer an die norwegische Steuerbehörde (Skatteetaten).
Bei Anwendung des VOEC-Verfahrens wird keine Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr erhoben, da die Mehrwertsteuer bereits im Verkaufspreis enthalten ist und ĂĽber das VOEC-System abgefĂĽhrt wird.
Wie kann ein Exporteur VOEC nutzen?
Ein Exporteur muss sich im VOEC-System registrieren, wenn:
- der Gesamtumsatz in Norwegen innerhalb von 12 Monaten NOK 50.000 ĂĽberschreitet.
- Dies gilt sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch für nullbesteuerte Waren (z.  Bücher).
- Unterhalb dieses Schwellenwerts ist eine Registrierung freiwillig.
Registrierungslink: www.skatteetaten.no/voec
GLS Vorgaben für VOEC‑Sendungen
im Zollportal:
- Bei der Datenerfassung ist Frankatur 18 zu verwenden.
- Die VOEC‑Nummer muss im entsprechenden Feld beim Exporteur zwingend übermittelt werden.
- Der Privatempfänger muss als Importeur erfasst werden.
Handelsrechnung:
- Die VOEC Nummer ist auf der Rechnung entsprechend aufzufĂĽhren
Vollständigkeit von Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist zwingend darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden.
Unvollständige Zollsendungen können zu Verzögerungen oder einer Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Zusätzliche Versandhinweise
- Maximalgewicht pro Paket: 35 kg
- Spitzbergen: Sendungen werden ĂĽber Norwegen abgewickelt und ĂĽber den dortigen GLS-Partner zugestellt.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: SE060340
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Was gibt es beim Versand nach Ă–sterreich zu beachten?
Das Kleinwalsertal ist eine österreichische Enklave-Region, die logistisch ĂĽber Deutschland angebunden wird. Sendungen an die Postleitzahlen 87567, 87568 und 87569 werden ĂĽber das deutsche Netzwerk transportiert und wie nationale Sendungen innerhalb Deutschlands behandelt.Â
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Was gibt es beim Versand nach Polen zu beachten?
SENT-System bei Versand nach und Transit durch Polen
Das SENT-System ist das polnische System zur elektronischen Überwachung bestimmter Warentransporte. Für definierte Warengruppen besteht eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber den polnischen Behörden. Die Regelungen können Transporte nach Polen sowie Transittransporte durch Polen betreffen.
Ab dem 17.03.2026 gelten neue gesetzliche Anforderungen für ausgewählte Warengruppen. GLS kann die erforderlichen SENT-Meldungen operativ nicht durchführen. Bestimmte Warengruppen unterliegen jedoch der SENT-Pflicht. Unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen können diese jedoch weiterhin ohne SENT-Meldung versendet werden.
Betroffene Warengruppen (B2B-Sendungen):
- CN 61 – Bekleidung, gestrickt/gehäkelt
- CN 62 – Bekleidung, nicht gestrickt/gehäkelt
- CN 63090000 – Gebrauchte Kleidung und andere gebrauchte Textilwaren
- CN 64 – Schuhe (ausgenommen: CN 6406 – Schuhteile)
- Gemischte Sendungen mit Waren aus den oben genannten Warengruppen
Ein Versand dieser Warengruppen ohne SENT-Meldung ist weiterhin möglich, wenn
- das Bruttogewicht je Paket maximal 31,5 kg beträgt,
- keine Paketseite länger als 1.500 mm ist,
- die Summe aus Länge und größtem Umfang maximal 3.000 mm beträgt,
- bei Mehrpaketsendungen jedes einzelne Paket die Gewichtsgrenze von 31,5 kg einhält.
Ausnahmen (kein Gewichtslimit):
Ein Versand ohne SENT-Meldung ist unabhängig vom Gewicht möglich, wenn der Empfänger:
- ein AEO-zertifiziertes Unternehmen ist oder
- zu den gesetzlich definierten staatlichen Behörden gehört.
Von der SENT-Pflicht ausgenommene Empfänger (Auszug)
- Streitkräfte der Republik Polen sowie NATO-Einheiten
- Polizei, Grenzschutz und weitere Sicherheitsbehörden
- Nationale Steuerverwaltung
- Feuerwehr
- Diplomatische Vertretungen und Institutionen der Europäischen Union
- Staatlicher Schutzdienst
- Betreiber von Luftrettungsdiensten
Wichtiger Hinweis:Sendungen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen und für die eine SENT-Meldung erforderlich ist, können nicht über GLS befördert werden.
Geltungsbereich: Diese Regelungen gelten ausschlieĂźlich fĂĽr B2B Sendungen.
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Was gibt es beim Versand nach Portugal zu beachten?
- Beim Versand nach Madeira erfolgt die Routung über Portugal, Postleitzahlenbereich 9000–9499.
- Beim Versand auf die Azoren erfolgt die Routung über Portugal, Postleitzahlenbereich 9500–9999.
Beide Relationen werden je nach Art der versendeten Waren per Schiff oder Flugzeug weitergeleitet. Ein Lieferschein oder eine Rechnungskopie muss daher auĂźen am Paket angebracht sein.
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Was gibt es beim Versand nach Rumänien zu beachten?
Seit dem 01.01.2026 gilt in Rumänien eine gesetzliche Logistikgebühr in Höhe von 25 RON (ca. 5 EUR) pro Paket. Die Gebühr kann für Sendungen nach Rumänien anfallen, die unter die gesetzlichen Melde- und Gebührenpflichten fallen. Dies betrifft insbesondere bestimmte Fernverkaufssendungen mit Waren aus Nicht-EU-Ursprung und einem Warenwert von bis zu 150 EUR.
Warum werden Erklärungen benötigt?
GLS Romania ist verpflichtet:
- betroffene Sendungen an die rumänische Steuerbehörde (ANAF) zu melden,
- die gesetzliche LogistikgebĂĽhr zu erheben und
- die Gebühr an die zuständigen Behörden abzuführen.
Um feststellen zu können, ob eine Sendung unter die Regelung fällt, benötigt GLS entsprechende Erklärungen der Versender.
Welche Erklärung müssen Sie abgeben?
1. General Customer Declaration
Versender, deren Sendungen grundsätzlich nicht unter die rumänische Logistikgebühr fallen, können dies durch die einmalige Abgabe einer „General Customer Declaration“ bestätigen. Die Erklärung senden Sie bitte per E-Mail an:
2. Sendungsbezogene Erklärung
Falls einzelne Sendungen von der Regelung betroffen sein können, ist für die jeweiligen Sendungen eine separate Erklärung erforderlich. Die Erklärung kann über das Online-Formular der GLS Group eingereicht werden:Romanian Logistics Fee | GLS Parcel Service
Die GebĂĽhr wird direkt durch GLS Romania an den Versender berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von:
- den abgegebenen Erklärungen,
- den Sendungsdaten sowie
- gegebenenfalls vorhandenen Zoll- und Importinformationen.
Wichtiger Hinweis
Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Unvollständige oder fehlerhafte Informationen können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Sendung sowie zu behördlichen Nachfragen oder zusätzlichen Kosten führen.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen, Erklärungen und häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Informationsseiten der GLS Group zur rumänischen Logistikgebühr: New Romanian Import Fee & Mandatory Shipper Declarations | GLS Parcel Service
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Was gibt es beim Versand nach Schweden zu beachten?
Der Versand von Reifen nach Schweden ist nicht möglich.Â
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Was gibt es beim Versand in die Schweiz zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 20, 30, 40, 50
Besonderheiten zur Frankatur 50:
- Freischreibungsgrenze:
- Wertgrenze: max. 62 CHF / ca. 58 EUR (je nach aktuellem Kurs) brutto inkl. Versandkosten
- Dokumente/Kataloge: bis maximal 4 kg
- Wird die Wert- oder Gewichtsgrenze ĂĽberschritten, erfolgt automatisch eine Umstellung auf Frankatur 10.
- Ausgeschlossene Warengruppen:
Software, Juwelen, Uhren, elektronische Teile, Alkohol
Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Zollaufschubkonto
Wenn Sie eine Abfertigung ĂĽber Ihr bestehendes Zollaufschubkonto in Liechtenstein (LI) wĂĽnschen:
- Teilen Sie dies vor dem Erstversand schriftlich Ihrem Depot-Ansprechpartner mit.
- Nach dessen Bestätigung können Sie mit dem Versand beginnen.
- Die Zollaufschubkonto-Nummer muss deutlich auf der Handelsrechnung aufgefĂĽhrt sein.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist zwingend darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Zollsendung können zu Verzögerungen oder einer Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE004055
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Was gibt es beim Versand nach Serbien zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich ist eine Originalrechnung in dreifacher Ausführung.
- Unterschrift erforderlich? – Ja
- Geschäftspapier erforderlich? – Ja
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 20, 30, 40, 50
Besonderheiten zur Frankatur 50:
Die Frankatur 50 kann ausschlieĂźlich fĂĽr Dokumentensendungen genutzt werden. Auch bei Dokumentensendungen ist eine Originalrechnung in dreifacher Ausfertigung erforderlich. Auf der Rechnung muss eindeutig angegeben werden, um welche Dokumente es sich handelt, beispielsweise:
- Verträge,
- Preislisten,
- Zertifikate.
Die Entscheidung über eine mögliche Freischreibung trifft der serbische Zoll.
Weitere Informationen zu Frankaturen finden Sie hier: [Link zu Frankaturen hinzufĂĽgen]
Mustersendungen
Zölle und Steuern fallen auch bei Mustersendungen an.
B2C Versand nach Serbien
Private Haushalte und Privatpersonen dĂĽrfen ausschlieĂźlich Waren erhalten, die:
- für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und
- maximal zwei StĂĽck pro Artikel umfassen (laut Zollvorgabe).
Nicht zulässig sind Waren:
- fĂĽr gewerbliche Zwecke
- industriellen Ursprungs (z. B. Maschinenteile, Werkzeuge oder Werkzeugteile)
- medizinischer Herkunft (z. B. Medikamente, medizinische Hilfsmittel oder Prothesen)
- mit militärischem Verwendungszweck
- industrielle FlĂĽssigkeiten
Ausfuhrbegleitdokument‑Pflicht für „Dual‑Use“-Waren nach Serbien
Für Exportsendungen nach Serbien, die „Dual‑Use“-Waren enthalten, ist unabhängig vom Warenwert zwingend ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erforderlich. GLS akzeptiert ausschließlich ABDs, die nach zollrechtlicher Prüfung eine zulässige Negativcodierung enthalten.
Folgen bei Verstößen
- Dual-Use-Waren ohne erforderliche Negativcodierung werden auf Kosten des Versenders zurĂĽckgesendet.
- Dual-Use-Waren ohne ABD werden grundsätzlich retourniert. Anfallende Kosten die sich hieraus ergeben trägt der Exporteur.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: HU121000
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Was gibt es beim Versand in die Slowakei zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand in die Slowakei.Â
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Was gibt es beim Versand nach Slowenien zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand nach Slowenien.Â
Was gibt es beim Versand nach Spanien zu beachten?
- Beim Versand nach Andorra erfolgt die Routung auf das Länderkürzel AD. Die folgenden Postleitzahlen sind möglich: AD100, AD200, AD300, AD400, AD500, AD600, AD700. Es gelten besondere Bestimmungen.
- Beim Versand nach Ceuta erfolgt die Routung auf Spanien, Postleitzahl 51xxx. Es gelten besondere Bestimmungen, siehe unten.
- Beim Versand nach Gibraltar erfolgt die Routung auf das Länderkennzeichen GI, Postleitzahl GX11 1AA. Es gelten besondere Bestimmungen, siehe unten.
- Beim Versand auf die Kanarischen Inseln erfolgt die Routung auf Spanien, Postleitzahl 35xxx – 38xxx. Es gelten besondere Bestimmungen, siehe unten.
- Beim Versand nach Melilla erfolgt die Routung auf Spanien, Postleitzahl 52xxx. Es gelten besondere Bestimmungen, siehe unten.
Es gelten besondere Bestimmungen, siehe Zoll- und/oder steuerrechtliche Sondergebieten.
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Was gibt es beim Versand nach Tschechien zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand nach Tschechien.Â
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Was gibt es beim Versand in die TĂĽrkei zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger als Importeur in den Zolldaten zu erfassen. Auf der Handelsrechnung darf hiervon abweichend ein anderer Importeur genannt werden, sofern dieser im selben Bestimmungsland wie der Warenempfänger ansässig ist.
Kommerzielle B2B‑Sendungen
- Eine Zollbefreiung ist möglich, sofern ein ATR-Dokument im Original vorgelegt wird. Weitere Informationen finden Sie unter Präferenznachweise [Link zu Präferenzennachweise einfügen]
- Proforma‑Rechnungen werden nicht akzeptiert
- Für elektronische Geräte, medizinische Geräte sowie deren Ersatzteile ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich.
- Mobiltelefone dĂĽrfen nur von Unternehmen mit einer gĂĽltigen Einfuhrlizenz importiert werden.
- Für gebrauchte oder generalüberholte Waren ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zudem muss der Empfänger einen eigenen Zollagenten mit der Zollabfertigung beauftragen.
Nichtkommerzielle B2C‑Sendungen
Wert unter 30 EUR und unter 30 kg
- Mehrwertsteuerbefreit
- Keine Verzollungsvollmacht des Importeurs erforderlich
Wert zwischen 30–1500 EUR und max. 30 kg
- Abwicklung durch Partnerverzollungsagenten ohne zusätzliche Vollmacht
- Alternativ: eigener Verzollungsagent (Kosten trägt Importeur)
Wert ĂĽber 1500 EUR oder ĂĽber 30 kg
- Verzollung erfolgt ausschlieĂźlich durch eigenen Verzollungsagenten des Importeurs
Nichtkommerzielle B2B‑Sendungen
Wert ĂĽber 22 EUR
- Verzollung nur über einen Verzollungsagenten nach Wahl des Importeurs möglich.
Wichtige Hinweise:
- Sendungen mĂĽssen innerhalb von 20 Tagen verzollt werden anonsten werden sie durch den Zoll konfisziert
- Fristverlängerung um 30 Tage möglich: mittels offiziellem Schreiben tw. Beglaubigung seitens des Türkischen Konsulats erforderlich
→ Zusatzkosten / Zollstrafen können entstehen
Ausgeschlossene GĂĽter
Vom Versand in die Türkei ausgeschlossen sind neben den in den AGBs definierten Ausschlüssen u. a.:
- Glücksspielgeräte
- Produkte iranischer Herkunft oder aus anderen US‑Embargoländern/Gebieten
- Nahrungsergänzungsmittel & Vitamine an Privatpersonen ohne Rezept
- Kosmetika an Privatpersonen
- Mobiltelefone & Geräte mit SIM‑Funktion an Privatpersonen
- Medikamente ohne örtliches Rezept
- Gummipuppen / anatomisch korrekte Schaufensterpuppen
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand nach Ungarn zu beachten?
Es gelten keine besonderen Hinweise beim Versand nach Ungarn.Â
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Was gibt es beim Versand in die Ukraine zu beachten?
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Ja
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 40, 50
- Frankatur 50: Nur zulässig für Dokumente bis maximal 5 kg (brutto)
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Wichtig bei der Zolldatenerfassung
Beim Versand von Dokumenten muss die Warenbeschreibung immer enthalten:
- den Begriff „documents“ und
- die genaue Art der Dokumente (z. B. invoice, letter, contract, report, etc.).
Wichtig:
- Flyer, Bedienungsanleitungen, Poster, Prospekte, Landkarten, Kalender, BroschĂĽren etc. gelten nicht als Dokumente, sondern als Waren und mĂĽssen entsprechend gehandhabt werden.
- Falls Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, muss der Warenempfänger als Importeur erfasst werden.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist zwingend darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Zollsendung können zu Verzögerungen oder einer Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand in das Vereinigtes Königreich zu beachten?
Seit dem Brexit gelten für Sendungen nach Großbritannien Zollvorschriften. Für einen reibungslosen Versand müssen die erforderlichen Zolldaten vollständig übermittelt werden. Die Zollabwicklung erfolgt auf Basis einer elektronischen Handelsrechnung.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 20, 30, 40, 18, 25
Weitere Informationen zu Frankaturen finden Sie hier: [Link zu Frankaturen hinzufĂĽgen]
Besonderheit zur Frankatur 18:
FĂĽr Sendungen nach GroĂźbritannien mit einem Gesamtwarenwert von maximal 135 GBP gelten besondere Regelungen:
- Es ist die Frankatur 18 zu verwenden.
- MaĂźgeblich ist der Gesamtwarenwert der Zollsendung.
- Im GLS-Zollportal ist ausschlieĂźlich der Nettowarenwert der Ware anzugeben.
- Transportkosten, Versicherungskosten und die britische Mehrwertsteuer dĂĽrfen bei der Ermittlung des Warenwertes nicht berĂĽcksichtigt werden.
Versand an Privatpersonen (B2C)
Wenn Sie Waren an eine Privatperson in GroĂźbritannien versenden und der Warenwert der Sendung 135 GBP nicht ĂĽberschreitet, wird die britische Mehrwertsteuer bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs erhoben. In diesem Fall:
- benötigen Sie grundsätzlich eine britische VAT-Registrierung,
- führen Sie die britische Mehrwertsteuer an die britischen Steuerbehörden ab,
- muss Ihre britische VAT-Nummer in den Zolldaten ĂĽbermittelt werden.
Versand an Unternehmen (B2B)
Fall 1: Der Importeur ist in GroĂźbritannien VAT-registriert
Ist Ihr Geschäftskunde in Großbritannien für VAT registriert, kann die Mehrwertsteuer über das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren durch den Importeur abgewickelt werden. In diesem Fall:
- benötigen Sie grundsätzlich keine eigene britische VAT-Registrierung,
- mĂĽssen Sie die britische VAT-Nummer des Importeurs in den Zolldaten ĂĽbermitteln,
- mĂĽssen Sie die britische EORI-Nummer des Importeurs angeben.
Fall 2: Der Importeur ist nicht VAT-registriert
Ist der Geschäftskunde nicht für VAT registriert, muss die britische Mehrwertsteuer durch den Exporteur abgeführt werden. In diesem Fall:
- benötigen Sie grundsätzlich eine britische VAT-Registrierung,
- führen Sie die britische Mehrwertsteuer an die britischen Steuerbehörden ab,
- muss Ihre britische VAT-Nummer in den Zolldaten ĂĽbermittelt werden.
Weitere Informationen zum Ablauf der Registrierung finden Sie hier: https://www.gov.uk/register-for-vat
Besonderheit zur Frankatur 25
Bei Frankatur 25 werden sämtliche Einfuhrabgaben vor der Zustellung direkt durch den Importeur bezahlt. Erst nach Zahlung erfolgt die Freigabe der Sendung zur Zustellung.
- Der Importeur übernimmt Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verzollungskosten.
- Nutzung für Sendungen mit einem Warenwert über 135 GBP möglich.
- Besonders geeignet fĂĽr B2C-Sendungen.
- Nicht geeignet bei Nutzung eines Zollaufschubkontos (DDA/DAN) oder Postponed VAT Accounting (PVA).
- Verwendung nur nach vorheriger Absprache mit GLS möglich.
Nordirland
Für Sendungen nach Nordirland sind keine Zollformalitäten erforderlich. Daher gilt:
- Keine Erstellung von Zollpapieren erforderlich
- Keine ZolldatenĂĽbermittlung erforderlich
- Keine Zollabfertigung erforderlich.
Wichtig: Waren fĂĽr Nordirland sollten nicht auf Zollsammelrechnungen fĂĽr GroĂźbritannien aufgefĂĽhrt und nicht in den Zolldaten fĂĽr GroĂźbritannien miterfasst werden.
Möglichkeiten zur Zahlung der Einfuhrabgaben beim Versand nach Großbritannien
Für die Zahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
1. Zahlung ĂĽber den Zollagenten
Der Zollagent verauslagt die anfallenden Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer gegenüber den britischen Zollbehörden. Die Kosten werden anschließend entsprechend der vereinbarten Lieferkondition (Frankatur) weiterberechnet an:
- den Importeur und / oder
- den Exporteur
2. DDA – Duty Deferment Account (Britisches Zollaufschubkonto)
Mit einem Duty Deferment Account (DDA) können Zölle und Einfuhrumsatzsteuer gesammelt zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden.
Vorteile
- Aufschub der Zahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer
- Monatliche Sammelabrechnung durch die britische Zollbehörde HMRC
Voraussetzungen
- Britische EORI-Nummer
- Erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die britische Zollbehörde HMRC
Ablauf:
- 1. Der Zollagent belastet das Zollaufschubkonto des Importeurs mit den anfallenden Abgaben.
- 2. Der Importeur erhält eine detaillierte Übersicht aller Buchungen und Vorgänge.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der britischen Zollbehörde (HMRC):
- Apply for an account to defer duty payments when you import or release goods into Great Britain - GOV.UK
- How to use your duty deferment account - GOV.UK
3. Postponed VAT Accounting (PVA)
Mit dem Verfahren „Postponed VAT Accounting" wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht bei der Einfuhr bezahlt, sondern direkt über die VAT-/Umsatzsteuererklärung des Importeurs abgerechnet. Wichtige Hinweise:
- PVA kann nur fĂĽr die Einfuhrumsatzsteuer genutzt werden.
- FĂĽr Zollabgaben ist PVA nicht anwendbar.
- Die Nutzung muss GLS vorab per Vollmacht mitgeteilt werden.
- Das erforderliche Vollmachtsformular erhalten Sie von Ihrem zuständigen GLS Depot.
Hinweis fĂĽr Exporteure: Auch der Exporteur kann PVA nutzen, sofern dies ausdrĂĽcklich in der gegenĂĽber GLS erteilten Vollmacht angegeben ist.
Registrierung im Vereinigten Königreich
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich registriert ist, jedoch über keine eigene Niederlassungsadresse im Vereinigten Königreich verfügt und stattdessen mit Ihrer deutschen Unternehmensadresse bei HMRC registriert wurde, geben Sie im Feld „Importeur“ bitte den Firmennamen und die Adresse an, die bei HMRC hinterlegt sind.
Über die Webseite der britischen Steuerbehörde können die hinterlegten Unternehmensdaten anhand Ihrer VAT-Nummer geprüft werden: Check a UK VAT Number (GOV.UK)
Durch Eingabe Ihrer britischen VAT-Nummer können der registrierte Firmenname sowie die hinterlegte Anschrift ermittelt und anschließend in die Zolldaten übernommen werden. Im Feld „Importeur Informationen/EORI-Nummer“ ist die britische EORI-Nummer einzutragen.
Verzollungsvollmacht
Vor dem ersten Versand nach Großbritannien ist von jedem neuen Importeur eine Verzollungsvollmacht auszufüllen und durch den Exporteur an GLS zu übermitteln. Das entsprechende Formular erhalten Sie über von Ihrem zuständigen GLS Depot.
Vom Versand nach GroĂźbritannien ausgeschlossene Waren
Zusätzlich zu den in den AGB ausgeschlossenen Waren sind nicht zulässig:
- Messer, Klingen
- Schwerter
- Äxte
Je nach Art der versendeten Waren können darüber hinaus zusätzlich Einfuhrgenehmigungen erforderlich sein.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: FR620001.
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Was gibt es beim Versand nach Zypern zu beachten?
Sendungen in den griechischen Teil Zyperns werden unter dem LänderkĂĽrzel CY abgefertigt. Bitte beachten Sie, dass eine Lieferschein- oder Rechnungskopie auĂźen am Paket angebracht sein muss, da es sich um eine Luftfrachtrelation handelt.Â
Bei Fragen rund um den Versand nach Europa zögern Sie nicht, Ihren persönlichen Ansprechpartner, falls Sie schon GLS Geschäftskunde sind, zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
*Disclaimer
Die Informationen auf dieser Seite geben einen Überblick über wichtige länderspezifische Anforderungen beim internationalen Warenversand. Trotz sorgfältiger Pflege der Inhalte können sich gesetzliche Vorgaben und Einfuhrbestimmungen ändern. Wir empfehlen daher, bei konkreten Versandvorhaben zusätzlich die jeweils aktuellen Informationen der zuständigen Behörden oder anderer offizieller Stellen heranzuziehen.
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