Zoll- und/oder steuerrechtliche Sondergebiete
Einige Gebiete gehören geografisch oder politisch zu einem EU-Land, liegen jedoch außerhalb des EU-Zollgebiets und/oder des EU-Mehrwertsteuergebiets. Für Sendungen in diese Gebiete gelten besondere Zoll- und Einfuhrformalitäten. Finden Sie hier eine Übersicht der Sondergebiete mit den wichtigsten Anforderungen. (Die bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung, s. Disclaimer* am Seitenende.)
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Wann gelten Zoll- und/oder steuerrechtliche Besonderheiten?
Einige Gebiete gehören zwar zu einem EU-Mitgliedstaat bzw. werden über diesen geroutet, haben aber einen besonderen zoll- und/oder steuerrechtlichen Status. Sie liegen zum Teil außerhalb des EU-Zollgebiets, zum Teil außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets. Für Sendungen dorthin sind je nach Gebiet Zolldaten, eine Handelsrechnung und gegebenenfalls eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
Finden Sie hier eine Ăśbersicht ĂĽber die wichtigsten Anforderungen und Besonderheiten fĂĽr den Versand in die jeweiligen Sondergebiete.
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Was gibt es beim Versand auf die Ă…land-Inseln zu beachten?
Sendungen auf die Ă…land-Inseln werden ĂĽber Finnland abgewickelt. Die Postleitzahlen auf den Ă…land-Inseln liegen im Bereich von 22000 bis 22990.
Die Åland-Inseln gehören zum Zollgebiet der Europäischen Union, jedoch nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Daher unterliegen Warenbewegungen zwischen der EU und Åland besonderen zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen.
FĂĽr Sendungen nach Ă…land mĂĽssen daher die erforderlichen Zolldaten erfasst und die notwendigen Zollpapiere bereitgestellt werden.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „AX“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des auf den Åland-Inseln ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
FĂĽr Sendungen nach Ă…land ist ab einem Warenwert von 1.000 EUR eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: FI221001
ATLAS-Hinweis: Für Ausfuhren auf die Åland-Inseln verwenden Sie die Anmeldeart „CO“. Die Anmeldeart „EX“ ist für diese Sendungen nicht zu verwenden.
Nachweis des Unionswarenstatus (T2LF)
Für Unionswaren, die nach Åland befördert werden, kann ein Nachweis des Unionswarenstatus erforderlich sein. Sofern der Unionswarenstatus nicht auf andere zulässige Weise nachgewiesen werden kann, ist hierfür ein Statusnachweis über PoUS (T2LF-Daten) erforderlich.
Bis zu einem Warenwert von 15.000 EUR kann der Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen auch durch entsprechend gekennzeichnete Handelspapiere mit T2LF-Vermerk erbracht werden.
Seit dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung und Verwendung von T2LF-Daten grundsätzlich elektronisch über das EU-System PoUS (Proof of Union Status). Die erforderlichen Daten sind grundsätzlich vor Abgang der Waren an die zuständige Zollstelle zu übermitteln.
Der Exporteur ist dafür verantwortlich, den erforderlichen Nachweis des Unionswarenstatus bereitzustellen. Alternativ kann ein Zollvertreter mit der Abwicklung beauftragt werden. Bitte prüfen Sie vor dem Versand nach Åland mit Ihrem zuständigen Zollamt oder Zollvertreter, welche Form des Nachweises für die jeweilige Sendung erforderlich ist.
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Was gibt es beim Versand nach Andorra zu beachten?
Sendungen nach Andorra werden separat geroutet. Die zugehörigen Postleitzahlen liegen im Bereich AD100 bis AD700.
Andorra gehört weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der Europäischen Union. Aufgrund der zwischen der Europäischen Union und Andorra bestehenden Zollunion gelten für bestimmte Waren besondere zollrechtliche Regelungen. Die Zollunion umfasst jedoch nicht sämtliche Warengruppen. Für Sendungen nach Andorra sind daher die jeweiligen Zoll- und Einfuhrformalitäten zu beachten. Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass alle erforderlichen Zolldaten und Zollunterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „AD“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in Andorra ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Zusätzliche Angaben je nach Sendungsart:
- B2C-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die DNI-Nummer (Personalausweisnummer) des Importeurs sind erforderlich.
- B2B-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die Steuernummer (VAT) des Importeurs sind erforderlich.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Für Sendungen nach Andorra ist unabhängig vom Warenwert grundsätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: ES002541
Nachweis des Unionswarenstatus (T2L)
Für Unionswaren, die nach Andorra befördert werden, kann ein Nachweis des Unionswarenstatus erforderlich sein. Sofern der Unionswarenstatus nicht auf andere zulässige Weise nachgewiesen werden kann, ist hierfür ein Statusnachweis über PoUS (T2L-Daten) erforderlich.
Bis zu einem Warenwert von 15.000 EUR kann der Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen auch durch entsprechend gekennzeichnete Handelspapiere mit T2L-Vermerk erbracht werden.
Seit dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung und Verwendung von T2L-Daten grundsätzlich elektronisch über das EU-System PoUS (Proof of Union Status). Die erforderlichen Daten sind grundsätzlich vor Abgang der Waren an die zuständige Zollstelle zu übermitteln.
Der Exporteur ist dafür verantwortlich, den erforderlichen Nachweis des Unionswarenstatus bereitzustellen. Alternativ kann ein Zollvertreter mit der Abwicklung beauftragt werden. Bitte prüfen Sie vor dem Versand nach Andorra mit Ihrem zuständigen Zollamt oder Zollvertreter, welche Form des Nachweises für die jeweilige Sendung erforderlich ist.
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Was gibt es beim Versand nach Berg Athos zu beachten?
Sendungen nach Berg Athos werden über Griechenland abgewickelt. Die zugehörigen Postleitzahlen liegen im Bereich 63086 bis 63087.
Berg Athos gehört zum Zollgebiet der Europäischen Union, liegt jedoch außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets. Daher sind für Sendungen nach Berg Athos die entsprechenden Zolldaten zu erfassen und die erforderlichen Zollunterlagen bereitzustellen.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „GR“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in Berg Athos ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
FĂĽr Sendungen nach Berg Athos ist ab einem Warenwert von 1.000 EUR eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: GR000304
ATLAS-Hinweis: Für Ausfuhren nach Berg Athos verwenden Sie die Anmeldeart „CO“. Die Anmeldeart „EX“ ist für diese Sendungen nicht zu verwenden.
Nachweis des Unionswarenstatus (T2LF)
Für Unionswaren, die nach Berg Athos befördert werden, kann ein Nachweis des Unionswarenstatus erforderlich sein. Sofern der Unionswarenstatus nicht auf andere zulässige Weise nachgewiesen werden kann, ist hierfür ein Statusnachweis über PoUS (T2LF-Daten) erforderlich.
Bis zu einem Warenwert von 15.000 EUR kann der Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen auch durch entsprechend gekennzeichnete Handelspapiere mit T2LF-Vermerk erbracht werden.
Seit dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung und Verwendung von T2LF-Daten grundsätzlich elektronisch über das EU-System PoUS (Proof of Union Status). Die erforderlichen Daten sind grundsätzlich vor Abgang der Waren an die zuständige Zollstelle zu übermitteln.
Der Exporteur ist dafür verantwortlich, den erforderlichen Nachweis des Unionswarenstatus bereitzustellen. Alternativ kann ein Zollvertreter mit der Abwicklung beauftragt werden. Bitte prüfen Sie vor dem Versand nach Berg Athos mit Ihrem zuständigen Zollamt oder Zollvertreter, welche Form des Nachweises für die jeweilige Sendung erforderlich ist.
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Was gibt es beim Versand nach Campione d'Italia zu beachten?
Sendungen nach Campione d'Italia werden über Italien abgewickelt. Die zugehörige Postleitzahl lautet 22061.
Für Sendungen nach Campione d'Italia erfolgt keine reguläre Einfuhrverzollung. Dennoch müssen die erforderlichen Zolldaten übermittelt und eine Handelsrechnung bereitgestellt werden. Diese Angaben und Unterlagen werden für die Erstellung des Versandverfahrens für den Transport durch das Schweizer Staatsgebiet benötigt.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „IT“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in Campione d'Italia ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
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Was gibt es beim Versand nach Ceuta zu beachten?
Sendungen nach Ceuta werden über Spanien abgewickelt. Die zugehörigen Postleitzahlen liegen im Bereich 51001 bis 51005.
Ceuta gehört weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der Europäischen Union. Für Sendungen nach Ceuta gelten daher Zoll- und Einfuhrformalitäten. Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass die erforderlichen Zolldaten und Zollunterlagen vollständig und korrekt bereitgestellt werden.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „ES“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in Ceuta ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Zusätzliche Angaben je nach Sendungsart:
- B2C-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die DNI-Nummer (Personalausweisnummer) des Importeurs sind erforderlich.
- B2B-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die Steuernummer (VAT) des Importeurs sind erforderlich.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung nach Ceuta ist unabhängig des Warenwertes erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: ES001131
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Was gibt es beim Versand nach Gibraltar zu beachten?
Sendungen nach Gibraltar werden separat geroutet. Die zugehörigen Postleitzahlen beginnen mit GX11.
Gibraltar gehört weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der Europäischen Union. Für Sendungen nach Gibraltar gelten daher Zoll- und Einfuhrformalitäten. Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass die erforderlichen Zolldaten und Zollunterlagen vollständig und korrekt bereitgestellt werden.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „GI“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in Gibraltar ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Zusätzliche Angaben je nach Sendungsart:
- B2C-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die DNI-Nummer (Personalausweisnummer) des Importeurs sind erforderlich.
- B2B-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die Steuernummer (VAT) des Importeurs sind erforderlich.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung nach Gibraltar ist unabhängig des Warenwertes erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: ES001167
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Was ist beim Versand nach Helgoland zu beachten?
Helgoland ist Teil Deutschlands, die zugehörige Postleitzahl lautet 27498.
Helgoland gehört jedoch nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union und nicht zum deutschen Mehrwertsteuergebiet. Für Sendungen nach Helgoland gelten daher Zoll- und Einfuhrformalitäten.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „DE“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des auf Helgoland ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung nach Helgoland ist ab einem Warenwert von 1000 Euro erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE004501
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Was gibt es beim Versand auf die Kanalinseln zu beachten?
Die Kanalinseln Jersey und Guernsey sind britische Kronbesitzungen mit eigenem Zoll- und Steuergebiet. Sie gehören weder zum Vereinigten Königreich noch zur Europäischen Union. Sendungen auf die Kanalinseln werden daher zollrechtlich als Ausfuhrsendungen in ein Drittland behandelt.
Die hierfĂĽr erforderlichen Ausfuhr- und Zollvorschriften sind entsprechend zu beachten.
Die Routung der Pakete erfolgt wie folgt:
- Jersey: GB-JE[XX] [XXX]
- Guernsey: GB-GY[XX] [XXX]
Dabei steht [XX] [XXX] fĂĽr die jeweils anzuwendende Endroutung.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 40
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „GB“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des auf den Kanalinseln ansässigen Importeurs.
- Sendungen auf die Kanalinseln müssen stets als separate Zollsendungen erfasst werden. Eine gemeinsame Erfassung mit Sendungen für das britische Festland ist nicht zulässig, da dies zu Problemen bei der Zollabwicklung führen kann.
- Sofern Importeur und Warenempfänger nicht identisch sind, ist der Warenempfänger in den Zolldaten als Importeur zu erfassen. Auf der Handelsrechnung kann hiervon abweichend ein anderer Importeur angegeben werden, sofern dieser ebenfalls auf den Kanalinseln ansässig ist.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Für Sendungen auf die Kanalinseln ist ab einem Warenwert von 1000 Euro grundsätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: DE003302
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Was gibt es beim Versand auf die Kanarischen Inseln zu beachten?
Sendungen auf die Kanarischen Inseln werden über Spanien abgewickelt. Die zugehörigen Postleitzahlen liegen im Bereich von 35000-38999.
Die Kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der Europäischen Union, liegen jedoch außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets. Warenbewegungen auf die Kanarischen Inseln unterliegen daher zoll- bzw. steuerrechtlichen Formalitäten. Für Sendungen auf die Kanarischen Inseln sind die erforderlichen Zolldaten zu erfassen und die notwendigen Zollunterlagen bereitzustellen.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „ES“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des auf den Kanarischen Inseln ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Zusätzliche Angaben je nach Sendungsart:
- B2C-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die DNI-Nummer (Personalausweisnummer) des Importeurs sind erforderlich.
- B2B-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die Steuernummer (VAT) des Importeurs sind erforderlich.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung ist unabhängig des Warenwertes für alle Sendungen erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: ES002801
ATLAS-Hinweis: Für Ausfuhren auf die Kanarischen Inseln verwenden Sie die Anmeldeart „CO“. Die Anmeldeart „EX“ ist für diese Sendungen nicht zu verwenden.
Nachweis des Unionswarenstatus (T2LF)
Für Unionswaren, die auf die Kanarischen Inseln befördert werden, kann ein Nachweis des Unionswarenstatus erforderlich sein. Sofern der Unionswarenstatus nicht auf andere zulässige Weise nachgewiesen werden kann, ist hierfür ein Statusnachweis über PoUS (T2LF-Daten) erforderlich.
Bis zu einem Warenwert von 15.000 EUR kann der Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen auch durch entsprechend gekennzeichnete Handelspapiere mit T2LF-Vermerk erbracht werden.
Seit dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung und Verwendung von T2LF-Daten grundsätzlich elektronisch über das EU-System PoUS (Proof of Union Status). Die erforderlichen Daten sind grundsätzlich vor Abgang der Waren an die zuständige Zollstelle zu übermitteln.
Der Exporteur ist dafür verantwortlich, den erforderlichen Nachweis des Unionswarenstatus bereitzustellen. Alternativ kann ein Zollvertreter mit der Abwicklung beauftragt werden. Bitte prüfen Sie vor dem Versand auf die Kanarischen Inseln mit Ihrem zuständigen Zollamt oder Zollvertreter, welche Form des Nachweises für die jeweilige Sendung erforderlich ist.
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Was ist beim Versand nach Livigno zu beachten?
Livigno gehört weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der Europäischen Union. Für Sendungen nach Livigno gelten daher Zoll- und Einfuhrformalitäten. Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass die erforderlichen Zolldaten und Zollunterlagen vollständig und korrekt bereitgestellt werden.
Sendungen nach Livigno werden über Italien geroutet, die dazugehörige Postleitzahl lautet 23041.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich ist ein Originaldokument in Papierform sowie mindestens zwei Kopien.
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 30
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „IT“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in Livigno ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung ist unabhängig des Warenwertes für alle Sendungen erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: IT272101
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Was ist beim Versand nach Melilla zu beachten?
Melilla gehört weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der Europäischen Union. Für Sendungen nach Melilla gelten daher Zoll- und Einfuhrformalitäten. Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass die erforderlichen Zolldaten und Zollunterlagen vollständig und korrekt bereitgestellt werden.
Sendungen nach Melilla werden über Spanien geroutet, die dazugehörigen Postleitzahlen liegen im Bereich 52001-52006.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Ja
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „ES“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in Melilla ansässigen Importeurs.
Nur bei korrekter Angabe des Ländercodes und der Postleitzahl können die erforderlichen Zolldaten ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.
Zusätzliche Angaben je nach Sendungsart:
- B2C-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die DNI-Nummer (Personalausweisnummer) des Importeurs sind erforderlich.
- B2B-Sendungen: Die Steuernummer des Exporteurs sowie die Steuernummer (VAT) des Importeurs sind erforderlich.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung ist unabhängig des Warenwertes für alle Sendungen erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: ES002911
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Was gibt es beim Versand nach San Marino zu beachten?
Sendungen nach San Marino werden separat auf SM geroutet. Die zugehörigen Postleitzahlen liegen im Bereich 47890-47899.
San Marino gehört weder zum Zollgebiet noch zum Mehrwertsteuergebiet der Europäischen Union. Aufgrund der zwischen der Europäischen Union und San Marino bestehenden Zollunion gelten für bestimmte Waren besondere zollrechtliche Regelungen. Für Sendungen nach San Marino sind daher die jeweiligen Zoll- und Einfuhrformalitäten zu beachten.
Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass alle erforderlichen Zolldaten und Zollunterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich ist ein Originaldokument in Papierform sowie mindestens zwei Kopien.
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 10, 20, 30, 40
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „SM“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in San Marino ansässigen Importeurs.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Für Sendungen nach San Marino ist unabhängig vom Warenwert grundsätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: SM000002
Nachweis des Unionswarenstatus (T2L)
Für Unionswaren, die nach San Marino befördert werden, kann ein Nachweis des Unionswarenstatus erforderlich sein. Sofern der Unionswarenstatus nicht auf andere zulässige Weise nachgewiesen werden kann, ist hierfür ein Statusnachweis über PoUS (T2L-Daten) erforderlich.
Bis zu einem Warenwert von 15.000 EUR kann der Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen auch durch entsprechend gekennzeichnete Handelspapiere mit T2L-Vermerk erbracht werden.
Seit dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung und Verwendung von T2L-Daten grundsätzlich elektronisch über das EU-System PoUS (Proof of Union Status). Die erforderlichen Daten sind grundsätzlich vor Abgang der Waren an die zuständige Zollstelle zu übermitteln.
Der Exporteur ist dafür verantwortlich, den erforderlichen Nachweis des Unionswarenstatus bereitzustellen. Alternativ kann ein Zollvertreter mit der Abwicklung beauftragt werden. Bitte prüfen Sie vor dem Versand nach San Marino mit Ihrem zuständigen Zollamt oder Zollvertreter, welche Form des Nachweises für die jeweilige Sendung erforderlich ist.
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Was gibt es beim Versand nach Vatikanstadt zu beachten?
Sendungen nach Vatikanstadt werden separat über Italien abgefertigt. Die zugehörige Postleitzahl lautet 00120.
Vatikanstadt gehört weder zur Europäischen Union noch zum EU-Mehrwertsteuergebiet. Für Sendungen nach Vatikanstadt sind daher die entsprechenden Zoll- und Einfuhrformalitäten zu beachten.
Bitte stellen Sie vor dem Versand sicher, dass alle erforderlichen Zolldaten und Zollunterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Rechnungsanforderungen
- Verzollung anhand elektronischer Handelsrechnung möglich? – Nein. Erforderlich ist ein Originaldokument in Papierform sowie mindestens zwei Kopien.
- Unterschrift erforderlich? – Optional
- Geschäftspapier erforderlich? – Optional
Weitere Informationen zu den allgemeinen Anforderungen an die Handelsrechnung finden Sie hier: Informationen zur Handelsrechnung
Mögliche Frankaturen: 20
- Weitere Informationen zu den Frankaturen sowie deren Voraussetzungen finden Sie hier: Informationen zu Frankaturen
Hinweise zur Zolldatenerfassung
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Zolldaten Folgendes:
- Tragen Sie im Feld „Importeur Land“ den Ländercode „IT“ ein.
- Erfassen Sie anschließend die Postleitzahl des in Vatikanstadt ansässigen Importeurs.
Vollständigkeit Zollsendungen
Wenn Sie mehrere Pakete innerhalb einer Zollsendung versenden, ist darauf zu achten, dass ausschließlich vollständige Zollsendungen taggleich an GLS übergeben werden. Unvollständige Sendungen können zu Verzögerungen oder zur Nichtabfertigung durch den Zoll führen.
Ausfuhranmeldung
Für Sendungen nach Vatikanstadt ist ab einem Warenwert von 1000 Euro grundsätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich.
FĂĽr die Ausfuhranmeldung ist folgende Ausgangszollstelle zu verwenden: IT402100
Nachweis des Unionswarenstatus (T2L)
Für Unionswaren, die nach Vatikanstadt befördert werden, kann ein Nachweis des Unionswarenstatus erforderlich sein. Sofern der Unionswarenstatus nicht auf andere zulässige Weise nachgewiesen werden kann, ist hierfür ein Statusnachweis über PoUS (T2L-Daten) erforderlich.
Bis zu einem Warenwert von 15.000 EUR kann der Nachweis unter bestimmten Voraussetzungen auch durch entsprechend gekennzeichnete Handelspapiere mit T2L-Vermerk erbracht werden.
Seit dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung und Verwendung von T2L-Daten grundsätzlich elektronisch über das EU-System PoUS (Proof of Union Status). Die erforderlichen Daten sind grundsätzlich vor Abgang der Waren an die zuständige Zollstelle zu übermitteln.
Der Exporteur ist dafür verantwortlich, den erforderlichen Nachweis des Unionswarenstatus bereitzustellen. Alternativ kann ein Zollvertreter mit der Abwicklung beauftragt werden. Bitte prüfen Sie vor dem Versand nach Vatikanstadt mit Ihrem zuständigen Zollamt oder Zollvertreter, welche Form des Nachweises für die jeweilige Sendung erforderlich ist.
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Bei Fragen rund um den Versand in Sondergebiete zögern Sie nicht, Ihren persönlichen Ansprechpartner, falls Sie schon GLS Geschäftskunde sind, zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
*Disclaimer
Die Informationen auf dieser Seite geben einen Überblick über wichtige länderspezifische Anforderungen beim internationalen Warenversand. Trotz sorgfältiger Pflege der Inhalte können sich gesetzliche Vorgaben und Einfuhrbestimmungen ändern. Wir empfehlen daher, bei konkreten Versandvorhaben zusätzlich die jeweils aktuellen Informationen der zuständigen Behörden oder anderer offizieller Stellen heranzuziehen.
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