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Ablageort und Ablageerlaubnis einfach erklärt Der Ablageort bezeichnet den konkreten Platz für das Paket, beispielsweise eine Garage. Die Ablageerlaubnis ist die Zustimmung des Empfängers, das Paket dort abzustellen. Dafür werden auch die Begriffe Abstellgenehmigung oder Abstellerlaubnis verwendet. Eine Ablagevereinbarung beschreibt die entsprechende Absprache über die Ablage am festgelegten Ort.




Paket am vereinbarten Ablageort



Pakete ohne persönliche Übergabe empfangen

Der Empfänger bestimmt den Ablageort und erteilt GLS die Genehmigung zur Ablage. Eine Abstellerlaubnis kann für ein einzelnes Paket oder dauerhaft bis auf Widerruf erteilt werden.

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Empfängerthema im Privatkundenbereich Ablageort und Ablageerlaubnis betreffen den Paketempfang. Für Sie als geschäftlichen Versender ist das Thema im Zusammenhang mit Ihren privaten oder geschäftlichen Empfängern relevant: Diese legen den Ablageort fest und erteilen die Erlaubnis. Die weiterführenden Informationen und Funktionen dazu sind im GLS Privatkundenbereich gebündelt.


Weitere Informationen zur Abstellgenehmigung

Wie Empfänger eine Abstellerlaubnis erteilen, ändern oder widerrufen können, erklärt die GLS Seite zur Abstellgenehmigung im Privatkundenbereich.

Zur Abstellgenehmigung im GLS Privatkundenbereich


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