Zum Thema Express-Gefahrgut allgemein:
Im Express-Bereich darf ausschließlich Gefahrgut (Hazardous Goods) der Kategorie 4 uneingeschränkt transportieret werden, darüber hinaus muss sich alles innerhalb der LQ-Vorschriften abspielen. Bei allen anderen Gefahrstoffen muss eine etwaige Freigabe durch unseren Gefahrgutbeauftragen erfolgen. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Ihr zuständiges Depot. Diese treten dann mit dem jeweiligen Gefahrgutbeauftragten in Kontakt, um eine individuelle Prüfung und Freigabe zu erhalten.
Hier ein paar konkrete Gefahrgutbeispiele:
Lithium Batterien: Ein Versand von Lithium Batterien ist im Einzelfall möglich, erfordert jedoch die Freigabe unseres Gefahrgutbeauftragten.
Feuerwerkskörper: Feuerwerkskörper dürfen nur dann transportiert werden, wenn sie unter die Klasse 1.4 S fallen und sich somit im Bereich der LQ-Vorschriften befinden.
Munition: Der Versand von Munition ist nur möglich, sofern sie unter die Klasse 1.4 S fällt und sich somit im Bereich der LQ-Vorschriften befindet.