Was ist das T1-Verfahren und wann kommt es bei der Einfuhr von Waren zur Anwendung?
Das T1-Verfahren ist ein zollrechtliches Versandverfahren, mit dem Nicht-Unionswaren (also noch nicht verzollte Waren) innerhalb der EU oder in angeschlossene Länder transportiert werden können.
Wichtige Merkmale:
- Waren bleiben unverzollt und unversteuert während des Transports
- Transport erfolgt unter zollamtlicher Ăśberwachung
- Gilt innerhalb der EU sowie z. B. fĂĽr EFTA-Staaten
Wann wird das T1-Verfahren genutzt?
- Wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land in die EU kommen
- Und vor der Verzollung weitertransportiert werden sollen (z. B. zu einem anderen Standort oder Empfänger)
Voraussetzungen:
- Empfänger ist als zugelassener Empfänger registriert
- Vorhandensein einer entsprechenden Bewilligungsnummer (ZE)
Ende des Verfahrens:
- Sobald die Ware beim Empfänger ankommt
- AnschlieĂźend erfolgt entweder die Verzollung oder die ĂśberfĂĽhrung in ein anderes Zollverfahren
Das T1-Verfahren ermöglicht somit einen flexiblen und kontrollierten Transport von Waren innerhalb Europas, bevor sie endgültig verzollt werden.