Was bedeutet „Überlassung zum freien Verkehr“ im Rahmen der Importverzollung?
Die „Überlassung zum freien Verkehr“ ist ein zollrechtlicher Schritt, bei dem importierte Waren aus einem Nicht-EU-Land offiziell in den EU-Markt überführt werden.
Was passiert dabei?
- Zahlung aller anfallenden Abgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, ggf. Verbrauchsteuern)
- Prüfung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Einfuhrbestimmungen, Produktsicherheit, Lizenzen)
Ergebnis:Erst nach diesem Verfahren dürfen die Waren:
- frei verkauft
- genutzt
- oder weiterverarbeitet werden
Damit wird sichergestellt, dass alle importierten Produkte den gesetzlichen Anforderungen der EU entsprechen.