Unter welchen Voraussetzungen können Rückwaren zoll- und steuerfrei wieder in die EU eingeführt werden?
Rückwaren können zoll- und steuerfrei wieder in die EU eingeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Ware muss unverändert zurückkommen.
- Die ursprüngliche Ausfuhr muss nachgewiesen werden (z. B. mit Ausfuhrdokumenten wie Ausgangsrechnung oder Ausgangsvermerk).
- Die Rückkehr muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, entfällt bei der Wiedereinfuhr in der Regel die Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.