Am 01.01.2021 erhielt das Vereinigte Königreich (United Kingdom – UK) aus Sicht der Europäischen Union zollrechtlich den Status eines Drittlandes. Das heißt, dass der Warenverkehr und damit der Paketversand zwischen der EU und UK seit diesem Tag der zollamtlichen Überwachung unterliegt. Es sind also Zollformalitäten erforderlich, für EU-Ursprungswaren werden aber keine Zölle erhoben.
Demnach dürfen nur noch Sendungen abgewickelt werden, für die der Versender die vollständigen Paket- und Zolldaten zur Verfügung stellt.
EORI-NummerFür den Versand in Länder außerhalb der EU benötigen Sie für Ihr Unternehmen die sogenannte EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification). Die EORI-Nummer können Sie beim Deutschen Zoll beantragen.
Notwendige Dokumente für den Zoll
GLS-Kunden verlassen sich auf bestehende und bewährte Prozesse für reibungslose Im- und Exporte, auch bei Lieferungen, die eine Zollabfertigung erfordern:
Detailinformationen zum Versand nach UK - u.a. deaillierte Informationen zu Frankaturen (Incoterms), Erstellung der Paketlabel, Zolldatenerfassung über das GLS Zollportal, Laufzeiten nach UK, UKCA-Kennzeichnung sowie hilfreiche Links - finden Sie in folgenden Dokumenten in unserem Download-Bereich:
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