Compliance & Hinweisgeberschutz
Fairer Wettbewerb, IntegritĂ€t und Verantwortung: DafĂŒr steht die GLS Gruppe als international tĂ€tiger Paketdienstleister.

Der GLS Code of Business Standards bildet die Basis aller geschÀftlichen Entscheidungen und regelt den verantwortungsvollen Umgang mit allen Stakeholdern.
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Wir erwarten von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass Sie den im GLS Verhaltenskodex fĂŒr Zulieferer aufgefĂŒhrten GrundsĂ€tzen Folge leisten, diese mit geeigneten MaĂnahmen umsetzen und in der AusĂŒbung der eigenen GeschĂ€ftstĂ€tigkeit stets einhalten.

Wir fokussieren unser Engagement auf den Klimaschutz, indem wir unseren Ressourcenverbrauch und die damit verbundenen Emissionen reduzieren. Lesen Sie mehr ĂŒber unsere Ziele in unserem Umweltstandard.
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Wir bei GLS sind klaren ethischen GrundsÀtzen verpflichtet
Dies ist eine wichtige SĂ€ule fĂŒr den Erfolg unseres Unternehmens. So tragen auch alle unsere Mitarbeitenden Verantwortung dafĂŒr, dass wir unseren GrundsĂ€tzen gerecht werden. Schon ein Fehlverhalten einiger weniger kann dazu fĂŒhren, den guten Ruf eines ganzen Unternehmens zu untergraben. Es ist uns daher wichtig, mögliche GesetzesverstöĂe unserer Mitarbeitenden, Zulieferer oder sonstiger Dritter frĂŒhzeitig zu erkennen, damit wir schnell reagieren und wirksam Abhilfe schaffen können.
Hinweisgeberschutzgesetz - was kann gemeldet werden?
Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes  sind Unternehmen verpflichtet eine interne Meldestelle einzurichten. Hinweisgebende/Whistleblower können uns ĂŒber diese interne Meldestelle ĂŒber mögliche VerstöĂe informieren, ĂŒber die sie im Rahmen ihrer beruflichen TĂ€tigkeit Kenntnis erlangt haben. Die interne Meldestelle steht Ihnen fĂŒr folgende Sachverhalte zur VerfĂŒgung:
- Informationen ĂŒber vermutete Straftaten;
- Informationen ĂŒber vermutete Ordnungswidrigkeiten, sofern die Vorschriften dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von BeschĂ€ftigten oder ihrer Vertretungsorgane (etwa Betriebsratsmitgliedern) dienen;
- Informationen ĂŒber sonstige VerstöĂe im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 HinSchG (wie etwa vermutete VerstöĂe gegen die Datenschutzgrundverordnung im Umgang mit personenbezogenen Daten).
Meldungen, die die oben genannten VerstöĂe betreffen, unterliegen strikter Vertraulichkeit, um hinweisgebende Personen und die Personen, die in der Meldung genannt werden, maximal zu schĂŒtzen. Hinweisgebende sind zudem vor Repressalien gesetzlich geschĂŒtzt.
Interne Meldestelle fĂŒr Hinweise nach dem HinSchG und LkSG
Interne Meldestelle im Sinne der §§ 12 ff. HinSchG ist Compliance.
Die interne Meldestelle ist auch fĂŒr das Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG verantwortlich, sodass ergĂ€nzend auch menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten vertraulich gemeldet werden können.
FĂŒr andere Meldungen als die oben genannten Sachverhalte können Sie die interne Meldestelle ebenfalls gerne kontaktieren. Auch solche Meldungen wird die interne Meldestelle strikt vertraulich behandeln.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie als hinweisgebende Person nur dann geschĂŒtzt sind, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die von Ihnen gemachte Meldung der Wahrheit entspricht. Sie sind bei wissentlich falschen Meldungen nicht geschĂŒtzt.
Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um paketbezogene Reklamationen oder Datenschutzanfragen (keine Compliance- oder LkSG-relevante Meldung) handeln, bitten wir um VerstĂ€ndnis, dass eine Bearbeitung ĂŒber die nachfolgenden KanĂ€le nicht möglich ist.
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice:
1)Â GLS Integrity Line
oder
2) ĂŒber unseren Ombudsmann Dr. Rainer Buchert:
Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
KaiserstraĂe 22
D-60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 710 33 330 oder +49 6105-921355
Fax: +49 69 710 34 444
E-Mail:
Gerne können Sie auch das elektronische Kontaktformular benutzen:
Externe Meldung
Neben der internen Meldestelle haben Sie auĂerem die Möglichkeit, sich extern an die zustĂ€ndigen Behörden zu wenden (externe Meldung). Diese sind:
- GrundsĂ€tzlich ist das Bundesamt fĂŒr Justiz (BfJ) fĂŒr Ihre Meldung zustĂ€ndig.
- In den gesetzlich definierten FĂ€llen können Sie sich an die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder das Bundeskartellamt (BKartA) wenden
NÀhere Informationen erhalten Sie hier .
Intern oder extern?
Sie haben laut Gesetz die Wahl, zunĂ€chst die interne Meldestelle zu kontaktieren oder sich direkt an die externe Meldestelle zu wenden. Gleichwohl bitten wir Sie, zunĂ€chst immer die interne Meldestelle anzusprechen. Wir nehmen jede Meldung stets sehr ernst und bemĂŒhen uns, wirksam gegen den VerstoĂ vorzugehen. Falls Ihrer internen Meldung aus Ihrer Sicht nicht wirksam abgeholfen wurde, steht es Ihnen selbstverstĂ€ndlich frei, danach die zustĂ€ndige externe Meldestelle aufzusuchen.
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